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27. April 2026
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RAZAM fordert ein sofortiges Ende der willkürlichen Entwertungen von Reisepässen sowie ein sofortiges Ende der Zwangsdeportationen von belarusischen Menschenrechtsverteidiger*innen durch das Lukaschenka-Regime!
„Dies ist eine weitere Form transnationaler Repression, die darauf abzielt, deportierten politischen Gefangenen außerhalb des Landes das Leben zu erschweren. Die Behörden haben unsere Verbindungen zu Belarus symbolisch gekappt. Vergeblich, denn Belarus wird immer in unserem Handeln und in unseren Herzen präsent sein.“
(Friedensnobelpreisträger Ales Bialecki)
Die belarusische Menschenrechtsorganisation Viasna berichtete Anfang April 2026 über willkürlich entwertete Reisepässe von ehemaligen politischen Gefangenen durch das Lukaschenka-Regime, darunter ist auch der Pass des Friedensnobelpreisträger Ales Bialecki.
Diese Maßnahme reiht sich ein in weitere repressive Praktiken des Lukaschenka-Regimes, die auf die Freilassungen von politischen Gefangenen im Jahr 2025 und Anfang dieses Jahres folgten.
Die hoffnungsvollen Entlassungen von 273 politischen Gefangenen in den letzten Monaten waren mit sofortiger Zwangsdeportationen der Freigelassenen nach Litauen und in die Ukraine verknüpft.
Aufgrund dieser transnationalen Repressionspraxis sind nun zahlreiche Menschenrechtsverteidiger*innen als Staatenlose mitten in Europa zu verzeichnen. Dadurch wird ihnen die Identität, ein menschenwürdiges Aufenthaltsrecht und somit der Zugang zu einer politischen Gemeinschaft verwehrt.
Wir begrüßen, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStG) anlässlich der Zwangsdeportationen im März 2026 Ermittlungen gegen Belarus aufgenommen; auch die UN-Gruppe unabhängiger Sachverständiger zur Menschenrechtslage in Belarus hat vor einer Woche die willkürlichen Entwertungen von Reisepässen exilierter Menschenrechtsverteidiger*innen scharf verurteilt.
Bereits im September 2023 hat das Lukaschenka-Regime ein perfides Instrument der transnationalen Repression geschaffen: Durch ein Dekret wurden sämtliche konsularische Dienste in den belarusichen Botschaften für im Ausland lebende Belarus*innen suspendiert. Infolgedessen können belarusische Menschenrechtsverteidiger*innen seither ihre Dokumente nicht verlängern. Gültige Dokumente wie Reisepässe sind jedoch die Voraussetzung für einen stabilen Aufenthaltstitel in Deutschland und für die Registrierung neugeborener Kinder. Zudem werden notarielle Dienstleistungen in den Botschaften verweigert.
Auch die Ankündigung des Lukaschenka-Regimes im Januar 2025, Immobilien von exilierten Menschenrechtsverteidiger*innen zu konfiszieren, zwingt einige exilierte Demokratie-Aktivist*innen zurück nach Belarus, um die Immobilie zu verkaufen oder an Familienangehörige zu überschreiben. Die Gefahr einer Verhaftung nach der Wiedereinreise in Belarus ist jedoch sehr hoch.
RAZAM unterstützt daher den Aufruf von Menschenrechtsorganisationen, dieser und allen anderen Formen der transnationalen Repression entgegenzuwirken, und fordert die Bundesregierung und die EU-Institutionen sowie die internationale Gemeinschaft auf:
- Alle diplomatischen Anstrengungen zu unternehmen, um Praktiken zu beenden, die die Rechte der im Rahmen von Verhandlungen freigelassenen Bürger*innen der Republik Belarus verletzen;
- alle diplomatischen Anstrengungen zu unternehmen, um Praktiken zu beenden, die die Rechte anderer belarusischer Bürger*innen verletzen, die aufgrund von Maßnahmen der Behörden ohne gültigen Reisepass leben, und die Aufhebung des Dekrets Nr. 278 („Passdekret“) sicherzustellen;
- Unterstützung bei der Legalisierung des Aufenthaltsstatus von zwangsweise ausgewiesenen und anderen belarusischen Bürger*innen zu leisten, die aufgrund von Maßnahmen der belarusischen Behörden im Ausland ohne gültigen Reisepass sind;
- diese Praktiken als eine Form transnationaler Repression zu behandeln und sie bei der Bewertung der Menschenrechtslage in Belarus zu berücksichtigen.



