Nein zur Deportation von Andrei Gnyot!
Nein zur Deportation von Andrei Gnyot!
Beitrag vom 7. März 2024
Die Situation des belarusischen Staatsbürgers Andrey Gnyot (A.V. Gnyot) hat in der belarusischen Diaspora auf der ganzen Welt und bei Menschenrechtsorganisationen große Besorgnis ausgelöst. Wir haben aus diesem Grund bereits ein Schreiben an die serbische Botschaft versendet.
Herr Gnyot ist am 30. Oktober 2023 in der Republik Serbien festgenommen worden. Grundlage dafür war ein internationaler Haftbefehl, ausgestellt vom Nationalen Zentralbüro von Interpol in der Republik Belarus. Die dem Haftbefehl zugrundeliegenden Anschuldigungen gegen Herrn Gnyot sind allerdings eindeutig politisch motiviert. Wir sind daher zutiefst besorgt über den möglichen Missbrauch internationaler Rechtsmechanismen und die Folgen der drohenden Auslieferung von Herrn Gnyot nach Belarus.
Herr Gnyot ist von Beruf Filmemacher und einer der Mitbegründer der unabhängigen Free Association of Sportsmen of Belarus (SOS BY)1. SOS BY hat sich offen gegen das Lukaschenko–Regime und für ein Ende der staatlichen Gewalt und Repressionen nach den gefälschten Präsidentschaftswahl 2020 ausgesprochen.
Mehrere Mitglieder von SOS BY – darunter Alexandra Gerasimenia, Alexander Opeikin und Nadezhda Ostapchuk – sind deswegen bereits in Belarus angeklagt worden. Der Antrag auf Verhaftung von Herrn Gnyot wurde am 20. Februar 2023 von Staatsanwalt Anton Zaharouski gestellt, der bereits seit 2011 auf der Sanktionsliste der Europäischen Union steht, weil er sich an Repressionen gegen belarusische Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Die belarusischen Behörden missbrauchen die Interpol–Verfahren systematisch, wie der Fall eines weiteren belarusischen Aktivisten zeigt, der auf Ersuchen der belarusischen Behörden in Italien festgenommen wurde.
Aufgrund seiner politischen Aktivitäten droht Herrn Gnyot im Falle einer Auslieferung nach Belarus eine Verhaftung, ein unfaires und politisch motiviertes Gerichtsverfahren sowie eine lange Haftstrafe, die mit massiven Menschenrechtsverletzungen einhergeht. So hat der UNO–Menschenrechtsrat vor einem Jahr festgestellt, dass Menschen in Belarus, die “abweichende Meinungen” äußern, Menschenrechte und Grundfreiheiten systematisch verweigert werden.
Mehr als 1.400 Menschen gelten aktuell als politische Gefangene in Belarus. Diese sind Schikanen, physischer und psychischer Folter sowie Misshandlungen ausgesetzt. Prominentere politische Gefangene werden in Isolationshaft gehalten und ihnen wird jegliche rechtliche und medizinische Hilfe verwehrt. Mindestens fünf politische Gefangene sind zudem seit 2021 infolge von Misshandlungen oder unterlassener medizinischer Hilfe in Haft gestorben.
Vor diesem Hintergrund hoffen wir, dass die Behörden der Republik Serbien den Ernst der Lage bedenken, und dass von einer Auslieferung von Herrn Gnyot abgesehen wird – so wie es im oben erwähnten Fall in Italien erfolgt ist. Unserer Einschätzung nach greift im Fall von Herrn Gnyot die „Rule 39″ des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die darauf abzielt, schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden zu verhindern, der durch eine Auslieferung entstehen würde.