Aufruf an die freien Unternehmer

Aufruf an die freien Unternehmer

Beitrag vom 17. November 2020

Aufruf von Menschenrechtsaktivisten an die freien Unternehmer im Zusammenhang mit der Menschenrechtskrise in der Republik Belarus

Am 9. August 2020 fanden in Belarus die Präsidentschaftswahlen statt. Sie verliefen in einer noch nie dagewesenen Atmosphäre der Angst und der Einschüchterung der Gesellschaft. Sie verliefen vor dem Hintergrund von Repressalien, die faktisch mit dem Beginn des Wahlkampfes einsetzten und noch immer andauern.

Die Wahlkampagne wurde massenweise von Verletzungen von Menschenrechten begleitet, zu denen sich die Republik Belarus international verpflichtet hatte, sowie von Verletzungen der Verfassung, des Wahlgesetzes und einer Vielzahl von allgemein anerkannten Standards der OSZE für demokratische Wahlen. Die von der Staatsmacht verkündeten Ergebnisse wurden von einer Reihe der Länder nicht anerkannt, darunter die USA, Kanada, Großbritannien und die EU-Länder. Zehntausende Belarusen gingen zu friedlichen Protesten auf die Straßen. Die Staatsmacht reagierte darauf mit übertriebenem Einsatz von Gewalt und speziellen Kampfmitteln wie Blendgranaten, Gummigeschossen und Wasserwerfern.

Friedliche Proteste dauern inzwischen seit drei Monaten an. Sie werden von zahlreichen willkürlichen Verhaftungen (bis zum heutigen Tag waren ca. 17.000 Menschen festgenommen), Folter und unmenschlicher Behandlung seitens der Sicherheitskräfte begleitet. Die rechtlichen Mechanismen zum Schutze der verletzten Bürgerrechte sind ausgesetzt, unabhängige Gerichte gibt es nicht.

Mindestens drei Teilnehmer der Protestbewegung wurden infolge der unmittelbaren Aktivitäten der Sicherheitskräfte getötet. Die belarusischen Menschenrechtsaktivisten dokumentierten und meldeten an die internationalen Behörden mehr als 500 Fälle von Folter an den Inhaftierten. Hunderte von Beschwerden sind gemäß den nationalen Rechtsprozeduren eingereicht. Kein einziger dieser Fälle wurde bis zum heutigen Tag untersucht.

In den Betrieben finden Streiks statt. Die Belarusen reduzieren den Konsum der Güter von Unternehmen, die die Rechte von Angestellten und Kunden verletzen oder das Regime finanzieren.

Eine solche systemische und globale politische Krise sowie eine Krise im Bereich der Menschenrechte hat Belarus noch nie erlebt.

Vor dem Hintergrund des autoritären Charakters des belarusischen Regimes befinden sich sowohl das staatliche als auch das private Unternehmertum im Land in tiefer Abhängigkeit von der Staatsmacht. Die staatlichen Betriebe sind gänzlich mit dem Regime affiliiert. Die private Wirtschaft wird übermäßig kontrolliert und ist dem permanenten Druck des Staates ausgesetzt. In der heutigen Situation benutzt das Regime die Wirtschaft als ein Element der Repressionsmaschinerie, um Druck auf politische Opponenten und mündige Bürger auszuüben. Die Staatsmacht unterdrückt die Streikbewegungen in den staatlichen Betrieben. Die Rädelsführer werden entlassen oder durch Sicherheitsbehörden verfolgt. Private Firmen werden verfolgt und gewaltsam geschlossen, wenn sie aus Protest gegen die Gewalt der Sicherheitskräfte die Arbeit ruhen lassen.

Während des Wahlkampfes und der friedlichen Proteste wurde in den abhängigen Unternehmen auf unterschiedlichste Arten Druck auf Menschen ausgeübt:

  • zahlreiche Eingriffe der Unternehmensleitung in das Wahlrecht der Belegschaft (namentlich Zwang zur vorzeitigen Abstimmung);
  • Diskriminierung, ständige und massive Einschüchterungen und Kündigungsdrohungen, tatsächliche Kündigungen, Nichtverlängerung von Arbeitsverträgen, Aberkennung von Prämien und andere Verfolgungen (darunter auch psychologischer Druck);
  • harte Unterdrückung jeglicher Streikversuche oder Protestaktionen am Arbeitsplatz durch die Betriebsleitungen (oft unter Hinzuziehung von Sicherheitskräften);
  • Organisation von erzwungener Teilnahme der Belegschaft an den Solidaritätsbekundungen gegenüber dem Regime unter Androhung der Kündigung oder anderer negativer Konsequenzen.

Solche Formen der Druckausübung auf die Belegschaft sind durch die Einführung der Praxis befristeter Arbeitsverträge sowie dem systemischen Druck auf die freien Gewerkschaften und deren Aktivisten möglich geworden.

Die Angst, Repressalien ausgesetzt zu werden, zwingt die Unternehmer staatlichen Forderungen nachzukommen und zu Mitteln zu greifen, die Menschenrechte verletzen und nicht nur gegen eigene Mitarbeiter, sondern auch gegen Kunden und das lokale Umfeld gerichtet sind. So haben in der Vergangenheit viele Einkaufshäuser, Cafés und Restaurants ihre Türen vor den Menschen geschlossen, die auf der Flucht vor willkürlicher Gewalt der sie verfolgenden Sicherheitskräfte waren.

In der heutigen Situation läuft ein jedes Unternehmen, das heute in Belarus arbeitet oder Geschäftsbeziehungen zu belarusischen Partnern unterhält, ob staatlichen oder privatwirtschaftlichen, Gefahr, in Menschenrechtsverletzungen (direkt oder indirekt) involviert zu sein und dabei die eigene Sorgfaltspflicht zu verletzen, was in der Folge zu Reputations- und finanziellen Verlusten führen wird.

Wir rufen die Entscheidungsträger der Wirtschaft deshalb dazu auf, sich an die Standards des Verhaltens zu erinnern (https://www.ohchr.org/Documents/Publications/GuidingPrinciplesBusinessHR_RU.pdf), die von der Geschäftswelt erwartet werden. Diese Standards basieren auf den UN Guiding Principles on Business and Human Rights von 2011, die in die Regularien der United Nation Global Compacts, IAO, OECD, der Weltbank, IFC, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die Programmakte der EU und des Europarates, sowie in die nationalen Gesetzgebungen mehrerer EU-Mitgliedsstaaten festgeschrieben sind. Diese Bestimmungen hielten darüber hinaus Einzug in die Statuten und korporative Verhaltenskodizes zahlreicher transnationaler Unternehmen und gelten dort als Verhaltensstandards für sie selbst, für ihre Länder- und regionale Vertretungen, für ihre Partner und ihre Lieferketten.

Mit Blick auf die benannten Standards und unter der besonderen Berücksichtigung des Interesses belarusischer Bürger an Investitionen aus dem Ausland und der Ausweitung internationaler wirtschaftlicher Beziehungen rufen wir, die Vertreter belarusischer Menschenrechts-Organisationen, die Unternehmen auf:

Unverzüglich:

  • Sich öffentlich gegen die Gewalt und die Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Wahlkampf und den friedlichen Protesten im 2020 in Belarus auszusprechen.
  • Den eigenen belarusischen Partnern unmissverständlich klar zu machen, dass deren Aktivitäten, die Menschenrechte verletzen, darunter jegliche Verfolgung der politischen Meinungsäußerung (sowohl gegenüber den Mitarbeitern als auch den Kunden) im Rahmen Ihrer Partnerschaft nicht geduldet werden und eine Vertragskündigung nach sich ziehen können.

Des Weiteren:

  • Besondere Beachtung der Sorgfaltspflicht (due dilligence) im Kontext der Risikoeinschätzung bezüglich der Menschenrechte zu schenken und dabei zu berücksichtigen, dass die Berichte der meisten belarusischen Firmen im Bereich der Corporate Social Responsibility und andere nichtfinanzielle Berichte eine solche Einschätzung nicht erlauben.
  • Im eigenen Berichtswesen die faktischen Menschenrechtsverletzungen und die präventiven Maßnahmen dagegen darzustellen und dies auch von den belarusischen Partnern zu fordern. Beim Bekanntwerden von Menschenrechtsverletzungen aufseiten des faktischen respektive potenziellen belarusischen Partners die Partnerschaft nur unter der Ergreifung entsprechender Maßnahmen zur Vermeidung solcher Verletzungen bzw. Schadensminimisierung daraus fortzusetzen.
  • Die mangelnde Verankerung von menschenrechtlichen Standards in der belarusischen Gesetzgebung zu beachten, wie etwa die der Gleichheit, der Nichtdiskriminierung, der Rechte der Gewerkschaften und des Streikrechts (siehe dazu Human Rights and Business Country Guide Belarus). In diesem Zusammenhang zur Regulierung dieses Bereiches die Prinzipien heranzuziehen, die auf der Grundlage allgemeingültiger Standards der Menschenrechte erarbeitet sind, und dies auch von den belarusisschen Partnern zu verlangen.
  • Mit Blick auf die Unfähigkeit der von der Staatsmacht abhängigen Gerichte zur fairen Rechtsprechung selbst interne Mechanismen der Beschwerdeordnung und der Wiederherstellung verletzter Menschenrechte zu implementieren. Dabei muss der Zugang zu diesen Mechanismen allen Opfern von Menschenrechtsverletzungen gewährleistet werden (sowohl den eigenen Mitarbeitern, als auch Kunden und dem lokalen Umfeld des Unternehmens).
  • Innerhalb der belarusischen Business-Community die Einsicht zu fördern, dass in der modernen Geschäftswelt das Reputationsrisiko aus einer Partnerschaft mit einem Unternehmen, das Menschenrechtsverletzungen zulässt, bei Weitem das Risiko von beispielsweise unregelmäßigen Vertragslieferungen übersteigt.

Diesen Aufruf unterzeichneten bis zum heutigen Zeitpunkt folgende Menschenrechtsorganisationen:

  • Belarusisches Helsinki-Komitee
  • Menschenrechtszentrum „Wjasna“
  • Belarusisches Dokumentationszentrum
  • Belarusisches Haus der Menschenrechte „Boris Swoskov“
  • Regionale Vereinigung „Rechtsinitiative“
  • Konsultationszentrum zu aktuellen internationalen Rechtspraktiken und ihrer Implementierung „Human Constanta“
  • Versammlung demokratischer NGO von Belarus
  • „Initiative FORB – Freedom of Religious Belief”
  • Büro für Menschen mit Behinderungen
  • PEN-Zentrum Belarus
  • Zentrum rechtlicher Transformation (Lawtrend)
  • „Belarusischer Journalistenverband e. V.“
  • Den Aufruf unterstützte ferner der Gewerkschaftsverband „Belarusischer Kongress demokratischer Gewerkschaften“, Mitglied im „Internationalen Gewerkschaftsbund“, zu dessen Mitgliedern folgende zählen:
    • Belarusische unabhängige Gewerkschaft (BNP)
    • Freie belarusische Gesellschaft (SPB)
    • Freie Gewerkschaft Metall (SPM)
    • Belarusische Gewerkschaft Radioelektronik (REP)
  • FIDH (International Federation for Human Rights)

Zivilgesellschaftliche Organisationen können sich dem Aufruf anschließen. Schreiben Sie dazu an:

office@belhelcom.org

Teile diesen Beitrag:

Teile diesen Beitrag:

Schreiben Sie uns:

Schreiben Sie uns